28.04.2026 | Know-how Letter
Europa verkürzt den Wertpapierabwicklungszyklus auf einen Tag nach dem Handelstag, kurz: T+1. Vor rund zehn Jahren markierte die Einführung von TARGET2-Securities (T2S), der EU-weit einheitlichen technischen Plattform für die zentrale Wertpapierabwicklung, den letzten „Big Bang“ der europäischen Wertpapierabwicklung. Die nun bevorstehende Transformation der europäischen Wertpapierabwicklung hin zu T+1 ist eine ähnlich große Veränderung und gewinnt auch zunehmend an Details.
Seit unserer letzten Bestandsaufnahme (hier zum Artikel) wurden mit dem Launch der offiziellen Website des T+1 Industry Committee, der Veröffentlichung des initialen "T+1 Implementation Handbooks" sowie des T+1 Testplans essenzielle Orientierungshilfen geschaffen, die künftig kontinuierlich aktualisiert werden. Diese neuen Rahmenbedingungen verdeutlichen die komplexe Governance-Struktur sowie die Notwendigkeit einer engen Synchronisation mit den Nicht-EU-Nachbarmärkten Schweiz und Großbritannien.
Gleichzeitig macht dieser Detaillierungsgrad die strukturellen Schwächen und die Fragmentierung des europäischen Marktes sichtbarer denn je. Mit 27 Märkten und 31 Zentralverwahrern (Central Securities Depository, CSD) ist die EU-Migration auf T+1 weitaus komplexer als jene in den USA. Wir beschreiben in diesem Folgeartikel die aktuellen Anpassungen an der zentralen Abwicklungsplattform für Wertpapiere der EZB sowie die damit einhergehenden Auswirkungen auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfte. Des Weiteren zeigen wir den Handlungsbedarf für betroffene Finanzakteure der T+1 Implementierung auf.
Das Implementation Handbook übersetzt die High-Level- Roadmap in konkrete operative Handlungsempfehlungen. Es gibt unter anderem verbindliche Orientierungszeiten (sogenannte „Gating Events“) vor. Wertpapierabwicklungssysteme (Securities Settlement Systems, SSS) wie T2S in Europa berücksichtigen zukünftig diese Zeiten in ihren Prozessen. Einige davon gab es auch schon in der High-Level-Roadmap und unserem ersten Artikel zu T+1.
TARGET2-Securities, die zentrale Abwicklungsplattform der EU, führt zwei aufeinanderfolgende Nacht-Settlement-Zyklen aus: Zyklus 1 (C1S4) startet um 00:00 Uhr MEZ, Zyklus 2 (C2S4) um 2:00 Uhr MEZ. Dies ist ein bedeutender Unterschied zu dem System im Vereinigten Königreich, da hier kein Nacht-Settlement stattfindet.

Daraus ergibt sich für Marktteilnehmer, dass Settlement Instruktionen sofort nach Allocation & Confirmation automatisch erzeugt und weitergeleitet werden. Es soll auf keine Batch-Verarbeitung am Abend mehr „gewartet“ werden. Dieses sogenannte Realtime- oder Straight-Through- Processing (STP) ist ein wichtiger Hebel in der Umstellung auf T+1. Das Matching kann dadurch direkt stattfinden und Mismatches werden frühzeitig erkannt.
FX-Geschäfte müssen bis 00:00 Uhr MEZ am Abwicklungstag bei CLS (Continuous Linked Settlement; Abwicklungssystem für Devisentransaktionen) eintreffen, um weiterhin Paymentvs- Payment-basiertes Settlement zu ermöglichen. Auch hier müssen Prozesse, die üblicherweise an T+1 stattfanden, nun am Handelstag durchlaufen werden. Besonders herausfordernd bleiben Währungen mit geringerer Liquidität oder frühen lokalen Cut-Offs, wie etwa CZK, PLN, RON und ISK. Das Handbook empfiehlt hier eine gesonderte Beobachtung. Grundsätzlich gilt, dass Wertpapier- und FX-Prozesse eng aneinandergekoppelt sein müssen. Dies sollte verspäteten Funding-Läufen und Settlement-Fails vorbeugen.
Sollten die für ein Handelsgeschäft benötigten Ressourcen (Stücke oder Cash) noch nicht vorliegen, wird empfohlen, die „Hold“-Funktion zu nutzen. Mit dieser werden die Settlement- Instruktionen in T2S eingespeist, aber vorübergehend blockiert (Status: „On Hold“). Das Matching findet daraufhin trotzdem statt, die Instruktion wartet lediglich auf die Freigabe („Release“) bzw. eine Teilfreigabe („Partial Release“), sobald die Mittel verfügbar sind.
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Securities Financing Transactions, SFT) sind ein weiteres Instrument, um die Lieferfähigkeit zu verbessern. Sie dienen als Sicherheiten zur Liquiditätsbeschaffung und können zur Absicherung von Finanzgeschäften herangezogen werden.

Formal sind Wertpapierfinanzierungsgeschäfte von der Umstellung zu T+1 ausgenommen. Praktisch werden sie von der Umstellung aber massiv beeinflusst. In der Praxis bewegen sie sich meist im T+1-Zeitraum, da dies zur Absicherung der Cash-Market-Geschäfte notwendig ist.
Für die Wertpapierleihe empfiehlt das Handbook klare, europaweit einheitliche Zeitmarken (siehe Schaubild). Für Geschäfte gegen Zahlung (Delivery-vs-Payment, DvP) empfiehlt die EU für alle Wertpapierabwicklungssysteme eine Cut-Off-Uhrzeit von 16:00 Uhr, für Geschäfte „frei von Zahlung“ (Free-of-Payment, FoP) 18:00 Uhr. Werden diese Cut-Off-Zeiten und der unten gezeigte Prozess eingehalten, können zurückgelieferte Stücke noch am selben Tag (T+1) wiederverwendet werden. Hier wird eine kritische Lücke zwischen Lending-Rückgaben und Cash-Markt-Erfüllung geschlossen.
Eine Neuerung ist hierbei essenziell: der „GATE“-Qualifier in der Settlement-Instruktion. Dieser markiert Instruktionen von SFT-Geschäften, die an einem europaweiten „Gating-Event“ teilnehmen. Dies ermöglicht eine bessere Koordinierung dieser Instruktionen und unterstützt das Liquiditätsmanagement während der Realtime-Abwicklungsaktivitäten. Nähere Infos zu dem Gating-Event und dem GATE-Qualifier will das EU T+1 Industry Committee in zukünftigen Iterationen des Handbooks veröffentlichen.
Die Verkürzung auf T+1 ist unweigerlich mit einer schnelleren Transaktionsabwicklung verbunden. Dies beinhaltet die Ausführung, den Abgleich und die Bestätigung. Hierzu müssen operative Workflows angepasst und Prozesse mit den Schnittstellenpartnern abgestimmt werden. Clearinghäuser, Settlement- Partner, Verwahrstellen, Depotbanken und Broker sind hier zu berücksichtigen. Dies benötigt eine reibungslose Zusammenarbeit um Änderungen in Cut-Offs, Formaten und Abfolgen bestmöglich umzusetzen.
Auch bei internen Prozessen muss die T+1-Fähigkeit sichergestellt werden. Es werden neue Strategien benötigt, um die schnelleren Abwicklungsverpflichtungen im Cash- Management erfüllen zu können. Auch Bewertungsmodelle, zum Beispiel für das Collateral-Management oder Margin Calls, müssen in Hinblick auf T+1 analysiert und gegebenenfalls angepasst werden. Portfoliomanager und das Treasury sind ebenfalls betroffen. Sie werden ihre Liquiditätsplanung und Orderausführungen im Hinblick auf sich ändernde Rahmenbedingungen analysieren und bei Bedarf adaptieren. Die im Rahmen von T+1 neu zu erfüllenden regulatorischen Anforderungen werden Anpassungen in den Compliance-Teams nach sich ziehen. Ein prominenter Bereich ist die Sicherstellung einer angemessenen Dauer des KYC-Prozesses (Know Your Customer).
Auch die Systemlandschaft muss im Zuge der T+1 Umsetzung analysiert, geprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Wichtige Punkte sind hierbei die Echtzeitfähigkeit der Tradeverarbeitung (STP) sowie die weitgehende Automatisierung von Trade-Matching und Trade-Bestätigungen. Hinzu kommen eine Straffung des Post-Trade-Bereichs und des Reportings. Softwareupdates und die Anpassung individueller Schnittstellenlösungen müssen zeitlich eingeplant und entsprechend mit Ressourcen bestückt werden. Businessanalyse, Entwicklung und Softwaretest müssen dabei Hand in Hand gehen.
T+1 bringt Tempo in die Wertpapierabwicklung und ist kein reines IT-Projekt. Eine strukturierte Abstimmung mit allen Prozesspartnern ist unumgänglich. Wer Vorgänge, Abhängigkeiten und Engstellen genau kennt sowie Automatisierungspotenziale ausschöpft, schafft die notwendige Resilienz für einen Markt, der sich langfristig bereits Richtung T+0 orientiert.
Wir bei Nagler & Company unterstützen Sie gerne bei Fragen zur T+1 Umsetzung. Unsere jahrelange Projekterfahrung bei Banken und Finanzdienstleistern umfasst Bereiche in der End-to-End Wertpapierabwicklung, Anpassungen von Prozessen in Handelssystemen sowie Umsetzung von diversen Projekten bei Depotbanken. Für zusätzliche Einblicke besuchen Sie gerne unsere Website, auf der Sie unseren ersten Artikel zu T+1 sowie viele weitere Themen finden. Bei Interesse freuen wir uns auf einen Austausch mit Ihnen.
EU T+1 Industry Committee Handbook, https://eu-t1.eu/wp-content/uploads/2026/02/EU-T1-Handbook.pdf
Artikel Teil 1, https://www.nagler-company.com/de/unternehmen/aktuelles/artikel-anzeigen/schritt-fuer-schritt-zu-t-1-in-der-wertpapierabwicklung.html
High Level Roadmap to T+1 Securities Settlement in the EU, https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2025-06/High-level_Roadmap_to_T_1_Securities_Settlement_in_the_EU.pdf
Bafin-Meldung zu T+1, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2026/fa_bj_260415_europaeischer_abwicklungszyklus.html
FMA-Meldung zu T+1, https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/abwicklungszyklus-t1/
EU T+1 Industry Committee Readiness Survey, ValueExchange Key Findings, https://eu-t1.eu/wp-content/uploads/2026/02/EUICT1_2025_Key_Findings_20260126_3MB.pdf