Integration und Verwendung von „FIRDS“-Daten

11.09.2019 | Market & Reference Data Know-how Letter

von Thorsten Rangwich, 3 min. Lesezeit

Über die Verwendung öffentlich zugänglicher Daten aus dem zentralen FIRDS Melderegister – ein Beispiel aus der Praxis.

Mit MiFID II wurde ein EU-Standard für Referenzdaten gefordert, nach welchem im Sinne von MiFID II auf verschiedenen Handelsplätzen handelbareFinanzinstrumente an die Regulierungsbehörde ESMA gemeldet werden müssen. Hierdurch wurde in der Folge durch die ESMA ein technischer Standard in Inhalt und Form festgelegt, in welchem diese Meldung für das von der ESMA betriebene zentrale „Financial Instruments Reference Data System“ (FIRDS) erfolgen muss. Hierfür wurde eine Reihe bereits vorhandener Standards wie ISIN, MIC, CFI, LEI und FISN verpflichtend gemacht. Der FIRDS-Datenbestand kann zum Aufbau einer eigenen Datenbank heruntergeladen,laufend fortgeschrieben und dann in eingeschränktem Umfang für regulatorisch vorgeschriebene Meldungen verwendet werden.

Den vollständigen Artikel zu diesem Thema können Sie unserem Know-how Letter entnehmen.

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