17.12.2020 | Asset Management & Buy-Side Know-how Letter
Hat die im Dezember 2019 veröffentlichte und ab März 2021 anwendbare Offenlegungsverordnung als erster Baustein der Europäischen „Sustainable Finance Gesetzgebung“ noch eher abstrakten Charakter hinsichtlich der Anforderungen an Transparenz und Nachhaltigkeitskriterien von Finanzprodukten und Dienstleistungen, so wird die Europäische Union nun konkreter: Am 22. Juni wurde mit der Veröffentlichung der Taxonomieverordnung 1 im Amtsblatt der Europäischen Union die zweite Runde der Umsetzung der EU-Strategie zum Aufbau eines nachhaltigen Finanzsystems eingeläutet.
Den vollständigen Artikel zu diesem Thema können Sie unserem Know-how Letter entnehmen.