Individuelle Datenverarbeitung (IDV) im Kontext der Regulierung

von Moritz Hafner, 4 min. Lesezeit

Unter individueller Datenverarbeitung (IDV) werden in Banken im Regelfall von den Fachbereichen erstellte Anwendungen verstanden, die in Geschäftsprozesse direkt eingebunden sind. Als Technologien kommen hier sehr häufig MS Excel und MS Access, aber auch Tools wie SAS EG, zum Einsatz. Mittlerweile hat auch die Bankenaufsicht ein stärkeres Augenmerk auf diese Anwendungen gelegt und die regulatorischen Anforderungen entsprechend konkretisiert.

Nachfolgend geben wir zunächst einen Überblick zu den regulatorischen Vorgaben, um im Anschluss einen geeigneten Lösungsweg zur Umsetzung der Anforderungen aufzuzeigen.

Den vollständigen Artikel zu diesem Thema können Sie unserem Know-how Letter entnehmen.

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