Die fünfte MaRisk-Novelle – was bringt sie im Risikomanagement mit sich?

von Nils Niermann, 3 min. Lesezeit

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit ihrem Anschreiben vom 27.10.2017 die neue, finale Fassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht.

Seit Februar 2016 lief eine Konsultationsfrist, die auch den berechtigten Interessen, insbesondere kleinerer Banken, Rechnung trägt. Inhaltlich steht sowohl die Umsetzung internationaler Anforderungen wie beispielsweise der „Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung “ (BCBS 239) oder auch der „Guidance on Supervisory Interaction with financial institutions on Risk Culture” des Financial Stability Boards (FSB) im Vordergrund.

Darüber hinaus verfolgt die BaFin auch die zielgerichtete Anpassung an die aufsichtsrechtliche „best practice“.

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