20.03.2017 | Market & Reference Data Regulatory Reporting Know-how Letter
Mit der MaRisk-Novelle aus 2016 (Konsultation 02/2016) sollen insbesondere die Inhalte des Baseler Papiers BCBS#239 zur Risikodatenaggregation und zur Risikoberichterstattung in die Aufsichtspraxis übernommen werden. Erklärtes Ziel ist es, die konkreten regulatorischen Anforderungen an die IT-Architektur und IT-Management-Prozesse nun auch kleinerer Banken dahingehend zu verbessern, dass eine umfassende, genaue und zeitnahe Aggregation der Risikopositionen eines Instituts ermöglicht wird und diese Informationen zeitnah für das Berichtswesen der Bank zur Verfügung gestellt werden können.
Den vollständigen Artikel zu diesem Thema können Sie unserem Know-how Letter entnehmen.